Grundleistungen
Leistungsprofil
- Ausübung des Hausrechts
- Überwachung der Hausordnung
- Ansprechbereitschaft für die Mieter. Der Hausmeister ist täglich, Montag bis Freitag im Anwesen.
- Information der Mieter über feste Gesprächszeiten bzw. die telefonische Erreichbarkeit, die bei Abwesenheit durch einen Anrufbeantworter gewährleistet wird.
- Kontrolle der technischen Anlagen ( Heizung, Wasser, Abwasser, Elektro ) und die Veranlassung von Störungsbeseitungen.
- Kontrolle der Beleuchtung im Treppenhaus, Hauseingang, Hof und Keller. Sofortiger Ersatz defekter Leuchtmittel (Materialkosten und Aufwand werden gesondert berechnet).
- Überwachung der Türschließanlage / Türsprechanlage.
- Einmal wöchentlich Straße und Hof kehren, entsprechend der Notwendigkeit Kellergang mit Kellertreppe sowie Technikräume.
- Sauberkeit am Mülltonnenplatz gewährleisten.
- Kontrolle der Müllabfuhr.
- Information an die Hausverwaltung (ggf. schriftlich) über die für den Eigentümer wichtigen Tatbestände wie z.B.
1. Havarien, Brände 2. Auftretende Mängel / Schäden, Mängelanzeigen der Mieter 3. Erteilte Kleinaufträge entsprechend Auftragslimit an Handwerkerfirmen 4. Besonderheiten der Mietverhältnisse, wie Lärmbelästigung, Untervermietung, drohender Auszug u.a.
|
|
|
|